Schulbegleitung
Die Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe, deren Anspruch sich aus den Sozialgesetzbüchern ergibt (§ 112 SGB IX und §35a, §27 Abs.2 SGB VIII) Sie kann an allen Schularten stattfinden.
Schulbegleitung für Kinder, Jugendliche und junge Menschen
- mit einem Förderbedarf aus den Bereichen soziale und emotionale Entwicklung
- mit einer (drohenden) seelischen Behinderung
- mit Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens
- mit einem Förderbedarf aus den Bereichen Lernen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Sprache
Ziele
- individuelle und ganzheitliche Förderung im Schulalltag
- Entwicklung eigenständigen Handelns, größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit
- Hilfestellung bei unterrichtsbezogenen Tätigkeiten und in lebenspraktischen Bereichen
- Psychische Hilfestellung und Förderung der sozialen Integration
- Regelmäßige Elternarbeit
- Kooperation mit Lehrkräften und Therapeuten
Modul Arbeit in der Familie
Für Schüler*innen, bei denen die Jugendhilfe nach SGB VIII §27 und § 35a zuständig ist.
Bei festgestelltem Bedarf gibt es in der Schulbegleitung die zusätzliche Option „Arbeit in der Familie“, ein Angebot, das eine enge Zusammenarbeit mit Kind und Eltern im häuslichen Umfeld beinhaltet und die Freizeitgestaltung mit einbeziehen kann.
Ziele
- Unterstützung innerhalb der Familie beim Umgang mit schwierigen Situationen.
- Arbeiten mit Ressourcen mit dem Ziel Hilfe zur Selbsthilfe
- Verknüpfung Schule und Elternhaus
- Freizeitgestaltung
- Stabilisierung des Schülers durch Mitwirkung der Eltern
- Durchführung von Einzel- und Familiengesprächen
Methoden
Die Schulbegleiter*innen sind pädagogische Fachkräfte und arbeiten individuell, ressourcenorientiert, ganzheitlich, kooperativ und vernetzend. Die Unterstützung findet in der Schule statt.
Durch regelmäßige Supervisionen und Fortbildungen wird reflektiertes und qualifiziertes pädagogisches Arbeiten sichergestellt.