Bei einem Kind können in einem oder mehreren Bereichen Teilleistungsstörungen vorliegen. Im Rahmen einer Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung können diese auffälligen Bereiche individuell gefördert und vorhandene Defizite ausgeglichen werden.

Die Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung setzt auf der Stufe an, die das Kind noch beherrscht. Man macht sich die Tatsache zunutze, dass das Gehirn immer als Ganzes gesehen werden muss. Deshalb ist es möglich, dem Kind Erfahrungen über Seitenwege zu vermitteln, wenn bestimmte Wege aufgrund bestimmter Wahrnehmungs- oder Entwicklungsstörungen nicht beschritten werden können. So können z. B. Zahlenbegriffe optisch, akustisch und taktil trainiert werden.

Voraussetzung dafür ist eine gute Beziehung des Therapeuten zum Kind. Außerdem ist das Kind eher in der Lage sich zu engagieren, wenn die Tätigkeit die Anforderung stellt und nicht der Therapeut.

 

Der Begriff „psychomotorisch“ kennzeichnet die funktionelle Einheit psychischer und motorischer Vorgänge, die enge Verknüpfung des Körperlich-Motorischen mit dem Geistig-Seelischen.

Kindliche Entwicklung ist zugleich auch immer psychomotorische Entwicklung. Psychomotorische Erfahrungen sind Erfahrungen, die das Kind mit seinem Leib, seiner Seele und seinem Intellekt, also mit seiner ganzen Person macht. Diese funktionelle Einheit macht sich die Psychomotorik zu nutze.